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Wir erstellen Ihre Steuererklärung schnell, unkompliziert und steuerminimiert. Kostenlose Beratung

Ihre Steuererklärung unkompliziert, erfolgsorientiert und steuerminimiert

Eine Steuererklärung ist eine Erklärung, die gegenüber dem Finanzamt in einem vordefinierten Formular bzw. Datensatz abgegeben werden muss. In der Steuererklärung müssen sämtliche Einkünfte angegeben werden. Daraus wird dann die zu zahlende Steuer berechnet.

Grundsätzlich wird mit einer Steuererklärung die Steuerlast ermittelt. Damit ist gemeint, dass jeder, der Einkünfte aus 7 Einkunftsarten hat, diese auch versteuern muss. Hierzu ist jährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Beispielsweise müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben, wenn sie:

  • Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben
  • von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten haben (Lohnsteuerklasse VI)
  • vom Finanzamt einen Freibetrag eintragen ließen

Selbständige müssen dagegen mehrere Steuererklärungen abgeben, wie:

  • Einkommensteuerklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung

In der Regel müssen die Heilberufler nur die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung abgeben.

Bis wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?

Grundsätzlich ist eine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Wenn Sie uns mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beauftragen, haben haben wir sogar bis zum 28.02. des übernächsten Jahres die Zeit Ihre Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Bitte reichen Sie dennoch fristgerecht Ihre Belege bei uns ein, damit wir eine termingerechte Erstellung Ihrer Steuererklärungen gewährleisten können.

Besonderheit aufgrund der Corona-Pandemie: Für das Jahr 2023 hatten alle, die verpflichtet waren, eine Steuererklärung abzugeben, einen Monat länger Zeit. Die Abgabefrist war bis zum 2. September 2024 verlängert. Wer steuerlich beraten wird, kann die Erklärung sogar bis zum 2. Juni 2025 einreichen. Für das Jahr 2024 endet die Frist am 31. Juli 2025. Wenn Sie steuerlich beraten werden, können Sie Ihre Steuererklärung sogar bis zum 30. April 2026 einreichen.

Für die einzureichenden Unterlagen haben wir eigens für Sie eine Checkliste vorbereitet. Diese finden Sie im Download-Bereich.

Was versteht man unter:

Freibetrag:

Freibetrag ist ein Teil des Einkommen, der komplett frei gestellt wird und auf den keine Steuer zu zahlen ist. In 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.784 Euro Euro für Singles und 23.568 Euro für verheiratete Paare.

7 Einkunftsarten:

Dazu zählen Einkünfte aus:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • Selbstständige Arbeit
  • Nichtselbständige Arbeit (Arbeitnehmer)
  • Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden…)
  • Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte (z.B. Renten…)
  • Werbungskosten
  • Sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dazu zählen bspw.: Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Bürobedarf und Computer
  • Fahrtkosten
  • Fortbildungskosten
  • Berufsbekleidung
  • Arbeitszimmer
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Bewerbungskosten
  • Umzugskosten, beruflich veranlasst

Sonderausgaben:

Zu Sonderausgaben zählen:

  • Vorsorgeaufwendungen wie Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • Kirchensteuer
  • Spenden
  • Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium an Hoch-/Fachhochschulen

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung Ihrer privaten und betrieblichen Steuererklärungen, wie Einkommensteuer-, Umsatz-, Gewerbesteuererklärung für:

  • Arbeitnehmer / Lohnsteuerkarte
  • Vermietung und Verpachtung
  • Selbständige
  • Rentner
  • Photovoltaikanlagen
  • Vereine
  • Apotheker, Heilberufe wie Ärzte, Therapeuten

Damit haben Sie mehr Zeit für die Familie, Freunde und Ihren Beruf! Durch laufende Weiterbildungen sind wir auf dem aktuellen gesetzlichen Stand und sorgen dafür, dass Ihre Steuerlast möglichst gering bleibt.

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