Der Jahresabschluss ist eine lästige Pflicht für so gut wie alle Kaufleute. Nach § 242 Handelsgesetzbuch müssen diese einen Jahresabschluss erstellen. Ausgenommen von dieser gesetzlichen Verpflichtung sind unter bestimmten Umständen Einzelkaufleute.
Diese sind ausgenommen, wenn sie am ersten bzw. an den letzten beiden Abschluss-Stichtagen einen Umsatzerlös von 800.000,00 € und einen Jahresüberschuss von 80.000,00 € nicht überschreiten.
Die meisten Kaufleute trifft es somit, es muss ein Jahresabschluss erstellt werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne als Ihre Steuerberater.
Grundsätzlich ist für die Aufstellung eines Jahresabschlusses kein genauer Zeitpunkt definiert. Gesetzlich ist lediglich festgeschrieben, dass ein Jahresabschluss zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufgestellt werden muss.
Das Geschäftsjahr entspricht dabei nicht immer dem Kalenderjahr. Die Festlegung von diesem obliegt dem jeweiligen Unternehmer. Innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Ende des Geschäftsjahres muss nun der Jahresabschluss aufgestellt werden. Kleinere Unternehmen haben dafür eine Frist von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres, mittlere und größere müssen den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten erstellen.
Nach dem Ende eines anstrengenden Geschäftsjahres ist also nicht immer ausreichend Zeit, um den Jahresabschluss zu erstellen. Daher unterstützen wir Sie gerne dabei.
Wir erledigen für Sie gerne alle für den Jahresabschluss erforderlichen Arbeiten. Dazu gehört die Erstellung der Steuer- und Handelsbilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, das Anlagenverzeichnis, die Eröffnungs- und Zwischenbilanz, die E-Bilanz, die Einnahme – und Überschussrechnung, sowie ein schriftlicher Erläuterungsbericht des Jahresabschlusses und die abschließende Besprechung der erstellten Bilanz.
Des Weiteren begleiten wir Sie auch gerne zu nötigen Bankgesprächen. Darüber hinaus stehen wir unseren Kunden natürlich für sämtliche Rückfragen und Beratungen zur Verfügung. Unsere kompetenten Steuerberater stehen Ihnen in sämtlichen Belangen zur Seite. Im komplizierten Steuerbereich ist es nicht immer so einfach, den Überblick zu behalten. Aber mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite ist auch dies kein Problem.
Die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater hat viele Vorteile. Zunächst ist da natürlich die enorme Zeitersparnis, die Sie durch die Beauftragung eines Steuerberaters haben. Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist eine zeitaufwendige Angelegenheit, die Sie gerne in unsere Hände legen können.
Zudem sind unsere Steuerberater bestens geschult und weisen große Erfahrung und eine exzellente Fachkompetenz auf. Bei uns können Sie sich auf eine schnelle und zuverlässige Erledigung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten verlassen.
Für ungeschulte Unternehmer ist die Erstellung eines Jahresabschlusses oft eine langwierige und komplizierte Angelegenheit. Diese steuerliche Pflicht lenkt zudem von den eigentlichen Kernkompetenzen des eigenen Unternehmens ab, mit der der Gewinn erzielt wird. Die Beauftragung eines Steuerberaters in diesem Fall ist also die ideale Lösung, um sowohl Zeit zu sparen, als auch das Kerngeschäft ungestört durchführen zu können.
Auch wenn Ihr Jahresabschluss bereits fällig ist, finden wir sicherlich zusammen eine Lösung und erstellen schnell und unkompliziert Ihren Jahresabschluss. Bitte scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen!