Das deutsche Steuerrecht wandelt sich ständig – dies betrifft auch den Bereich des Gesundheitswesens. Auch dort sind die üblichen unternehmerischen Tätigkeiten im Steuerwesen durchzuführen.
Dazu gehören beispielsweise Jahresabschlüsse, die Finanzbuchhaltung und Leistungs- oder Kostenrechnungen. Gerade im Gesundheitswesen, welches thematisch einen ganz anderen Bereich abbildet, gibt es oft Schwierigkeiten bei der Durchführung dieser Tätigkeiten. Doch sie sind für jede noch so kleine (Arzt-)Praxis verbindlich durchzuführen.
Dabei kann eine Steuerberatung für Heilberufe helfen, die wir Ihnen hier gerne anbieten.
Als Steuerberater im Gesundheitswesen bieten wir eine klassische Steuerberatung in diesem Bereich. Diese umfasst alle jährliche und monatlich anfallenden Arbeiten, bei denen wir Sie gerne unterstützen oder diese sogar komplett für Sie ausführen. Wir unterstützen bei der betriebswirtschaftlichen Praxisführung sowie der Abrechnung. Auch eine Praxisbewertungen kann von uns durchgeführt werden.
Darüber hinaus verfügen wir über eine Zusatzausbildung zum Fachberater für Gesundheitswesen. Neben den Grundlagen des deutschen Gesundheitswesen gehören zu dieser Zusatzausbildung auch die Grundlagen des Berufsrechts. Zum Kernbereich unserer Tätigkeit gehören ertragssteuerliche und umsatzsteuerliche Schwerpunkte.
Als Steuerberater für Heilberufe sind wir somit umfassend aufgestellt und können Sie in allen für Ihre Tätigkeit relevanten Bereichen unterstützen und Ihnen die mitunter lästigen steuerlichen Aufgaben abnehmen.
Als Fachberater für Gesundheitswesen richten wir uns an alle Heilberufe. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Berufsfelder:
Finden Sie sich in dieser Aufzählung nicht wieder, sprechen Sie uns gerne an. Es handelt sich nur um eine beispielhafte Aufzählung, die sicherlich nicht alle Heilberufe umfasst. Als Steuerberater für Heilberufe in Herten können wir Sie sicherlich auch in Ihrem Fachbereich unterstützen.
Beginnen Sie gerade erst Ihre selbstständige Tätigkeit im Gesundheitswesen und haben Sie Fragen zu der auf Sie zukommenden Steuerpflicht? Wer bisher als Arzt angestellt wird, wird mit dem Beginn der Selbstständigkeit einige Veränderungen auf sich zukommen sehen.
Bisher wurde die Lohnsteuer einfach vom Arbeitgeber abgeführt. Als Selbstständiger im Gesundheitswesen besteht eine Steuerpflicht, die unterschiedliche Vorgaben umfasst. So muss zunächst eine Anmeldung durchgeführt werden, der so genannte “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Darüber hinaus muss ein Jahresabschluss oder Einnahme- und Überschussrechnung erstellt werden und entsprechende Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, dann kommen weitere Pflichten, wie Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt sowie Beitragsanmeldung und -Zahlung an entsprechende Krankenkassen. Meldung zur Berufsgenossenschaft darf nicht vergessen werden.
Mit all diesen Begriffen und Vorgaben können Sie so gar nichts anfangen? Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchführung und gerade in der Anfangszeit einer Praxis. Denn dann gibt es sehr viel zu bedenken und zu regeln, auch in nicht steuerlicher Hinsicht. Damit Ihnen zumindest dieses Problem abgenommen wird, sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Beratungsgespräch.