Auch Handwerker sind gesetzlich zur doppelten Buchführung und allen damit verbundenen Aufgaben verpflichtet. Dazu gehören unter anderem Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, ein Jahresabschluss, die Lohnbuchhaltung und noch vieles mehr wie die Berücksichtigung der SOKA-Bau-Pflicht.
Als Handwerker kümmern sicherlich auch Sie sich gerne um Ihre eigentliche Kernkompetenz. Die lästigen Steuerpflichten werden nebenbei so schnell wie möglich erledigt. Allerdings geht es in diesem Bereich meistens nicht “so schnell wie möglich”.
Eine perfekte Lösung im Handwerk ist daher eine kompetente Steuerberatung, die Sie bei Ihren steuerlichen Aufgaben unterstützt.
Dabei müssen einige Punkte beachtet werden. Zunächst sollte geklärt werden, ob für Ihren Beruf eine Meisterpflicht besteht. Des Weiteren ist eventuell die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer Ihrer Region verpflichtend. Auch die Prüfung von eventuellen Förderprogrammen und Zuschüssen für den eigenen Handwerkerberuf sollte durchgeführt werden.
Bei der Erledigung dieser Punkte und den damit verbundenen Aufgaben und Verpflichtungen unterstützen wir Sie gerne.
Wir begleiten Ihre Selbstständigkeit von Anfang an und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Dazu gehört beispielsweise eine umfassende Marktanalyse sowie die Erstellung eines Businessplanes. Auch die anderen nötigen Tätigkeiten können wir für und mit Ihnen durchführen. Je nach Unternehmen und Planungen kommen natürlich unterschiedliche Problemstellungen auf Sie zu, doch bei allen sind wir gerne an Ihrer Seite.
Als Steuerberater für Handwerker bieten wir Ihnen eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung all Ihrer Finanz- und Lohnbuchführungsunterlagen an. Dazu gehört natürlich auch der persönliche Kontakt, bei dem wir gerne die Auswertung Ihrer Buchführung besprechen.
Als Selbstständiger und Arbeitgeber gibt es viele gesetzlichen Verpflichtungen. Es gibt viele Geschäftsvorgänge, bei denen wir Sie unterstützen oder die wir auch komplett für Sie übernehmen können:
Meldungen zur und Schriftverkehr mit:
Ergänzend zu diesen Tätigkeiten erledigen wir auch alle nötigen Steuererklärungen, die Sie erstellen müssen. Dazu gehören die Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung.
Als Handwerker kennen Sie sich in Ihrem bestimmten Bereich sehr gut aus. Für uns liegt dieser Bereich in der Steuerberatung und allen damit verbundenen Tätigkeiten und gesetzlichen Vorgaben. Daher liegt es nahe, diese beiden Kernkompetenzen zu verbinden und zusammen das jeweils Beste zu erreichen.
Als Steuerberater für Handwerker stehen wir dabei gerne an Ihrer Seite und unterstützen Sie in allen Belangen des Steuerrechts. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung und eine große Fachkompetenz. Daher sind wir ideal als Ihr Partner dafür geeignet, die Steuerberatung für Handwerker auch in Ihrem Betrieb durchzuführen.
Gerne stehen wir auch für eine unverbindliche Beratung zu Ihrer Verfügung. Scheuen Sie daher nicht, mit uns in Kontakt zu treten und einen ersten Termin zu vereinbaren.